Förderleitlinien

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg- Nordwest

Allgemeine Grundsätze

Das Wirken der Stiftung ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region.

Die Stiftung fördert Projekte und Vorhaben in der Region, die durch das heutige Geschäftsgebiet der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest – bestehend aus dem Gebiet des heutigen Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar – umschrieben wird.

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest verfolgt entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Gemeinnützigkeit des Projektträgers muss nachgewiesen werden.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Förderbeträge werden grundsätzlich auf bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest geführte Girokonten überwiesen; eine laufende Geschäftsverbindung muss angestrebt bzw. weitergeführt werden.

Die Stiftung der Sparkasse MNW erwirbt mit der Förderung das unentgeltliche Recht zur Nutzung und Verwertung von Bildmaterial, welches im Zusammenhang mit der Förderung entstanden ist (z.B. anlässlich der Übergabe des Förderbescheides oder der medienwirksamen Vorstellung des Projektes). Dieses Recht schließt die Verwendung des Bildmaterials in Publikationen und dem Internetauftritt der Stiftung ausdrücklich ein.

Förderkriterien

Projekte können dann durch die Stiftung unterstützt werden, wenn sie den Kriterien dieser Förderleitlinien entsprechen.

Die Stiftung stellt an die zur Förderung beantragten Projekte generell den Anspruch nach einer hohen Qualität.

Die Vorhaben sollen eine möglichst nachhaltige Wirkung entfalten und sich durch eine überzeugende Konzeption und Originalität auszeichnen.

Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.

Bei der Planung und Durchführung von Projekten gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Ein angemessener Einsatz von Eigenmitteln durch die Antragsteller wird erwartet.

Förderbereiche

Ihrer Satzung entsprechend fördert die Stiftung folgende Bereiche:

  • Kunst
  • Kultur
  • Heimatkunde
  • Sport
  • Denkmalpflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Umwelt und Natur
  • soziale Aufgaben

Ausschlusskriterien

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • allgemeine laufende Kosten
  • Personalkosten
  • Maßnahmen, die jährlich wiederkehrende Zuwendungen durch die Stiftung erfordern
  • Vorhaben außerhalb der Förderbereiche

Antragsstellung

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Stiftung stellt für die Beantragung von Förderungen und zur Belegung der bewilligungsgerechten Verwendung der Fördermittel eine Förderplattform bereit:

Die Stiftung arbeitet mit folgenden Terminen für die Einreichung von Förderanträgen:

  • 28. Februar für Vorhaben, welche nach dem 30. April des Antragsjahres beginnen
  • 31. August für Vorhaben, welche nach dem 31. Oktober des Antragsjahres beginnen

Der Stiftungsvorstand berät im März und September eines jeden Jahres über die an die Stiftung gestellten Förderanträge. Das Stiftungskuratorium tritt jährlich im April zu seiner Frühjahrssitzung und im September zu seiner Herbstsitzung zusammen.

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen über die an die Stiftung gestellten Förderanträge ggf. unter Einbeziehung externer Berater und im Benehmen mit dem Kuratorium der Stiftung.

Mit den vollständigen und ggf. durch Anlagen ergänzten Angaben soll der Stiftung ein klares Bild des Vorhabens vermittelt werden.

Förderanträge können durch die Stiftung erst dann bearbeitet werden, wenn diese dem Stiftungsvorstand vollständig vorliegen.

Bewilligungsgrundsätze

  • Die Bewilligung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und wird dem Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich mitgeteilt.

  • Die im Bewilligungsbescheid ausgewiesene Fördersumme stellt einen Höchstbetrag der Förderung dar.

  • Die Verwendung der von der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Der Verwendungszweck wird im Bewilligungsbescheid angegeben. Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die Zustimmung der Stiftung für jede Änderung des Verwendungszweckes vor der Verwendung von Stiftungsmitteln einzuholen. Dementsprechend ist die Stiftung schriftlich und rechtzeitig über notwendige finanzielle Umdisponierung und sich abzeichnende Veränderungen in der inhaltlichen Gestaltung und den Realisierungsbedin- gungen des Vorhabens zu unterrichten. Sich daraus ergebende Hinweise und Auflagen der Stiftung sind zu beachten.

  • Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Fördergelder vor, falls die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder aus anderem wichtigen Grund Anlass zum Widerruf gegeben wird.

  • Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, bei geeigneten Gelegenheiten und im mit der Stiftung verabredeten Umfang in mündlicher und schriftlicher Form auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen soweit die Stiftung den Förderhinweis nicht ausdrücklich untersagt.

  • Der Bewilligungsempfänger hat eigenverantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und etwaiger behördlicher Auflagen und Anordnungen Sorge zu tragen und insbesondere auch etwa erforderliche behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen.

Verwendung

Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind wirtschaftlich unter Nutzung aller erzielbaren Kostenvorteile zu verwenden.

Verwendungsnachweis

Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Empfänger einen Vordruck „Verwendungsnachweis“. Dieser ist nach Durchführung des Projektes ausgefüllt an die Stiftung zurückzusenden.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Mecklenburger Str. 9
23966 Wismar

Ansprechpartner/in
Mario Löscher